Periodische Kontrolle der elektrischen Installationen

Elektrische Installationen altern im Laufe der Zeit und nutzen sich ab. Das kann die Sicherheit beeinträchtigen.
Darum müssen sie periodisch kontrolliert werden. Die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27) setzt dafür die Rahmenbedingungen.


Es geht um IHRE SICHERHEIT

Jedes Jahr ereignen sich rund 500 Unfälle in Zusammenhang mit elektrischen Installationen. Jeder 50. Unfall endet mit dem Tod der betroffenen Person.


Es geht um IHR EIGENTUM

Rund 10% aller Brände entstehen wegen fehlerhafter elektrischen Installationen.


Es geht um IHRE VERANTWORTUNG

Als Eigentümer sind Sie verantwortlich für den Unterhalt, die Kontrolle und die Sicherheit Ihrer elektrischen Installationen. Wenn Sie den Verpflichtungen nicht nachkommen, kann die Versicherung im Schadensfall ihre Leistungen kürzen.





PERIODISCHE KONTROLLE

Elektrische Installationen können durch Abnützung, Alterung oder weil Laien entgegen den Vorschriften installiert haben fehlerhaft sein. Daher schreibt das Gesetz im Interesse der Sicherheit vor, dass die Installationen periodisch kontrolliert werden müssen. Der Zweck dieser Kontrolle besteht darin, Mängel rechtzeitig zu erkennen und anschliessend zu beseitigen.


UNABHÄNGIGKEIT DER KONTROLLE

Für die Wirksamkeit der Kontrolle ist es unerlässlich, dass nicht derselbe Betrieb die Kontrolle durchführt, der schon die Installation geplant, erstellt, geändert oder in Stand gestellt hat. Somit darf der Elektro-Installateur, welcher Mängel an einer Installation behoben hat, nicht gleichzeitig auch die periodische Kontrolle an derselben Installation durchführen. Umgekehrt darf das Kontrollorgan, welches im Auftrag des Eigentümers die periodische Kontrolle durchführt, die dabei festgestellten Mängel nicht beheben.


SICHERHEITSNACHWEIS

Stellt der Sicherheitsberater fest, dass die elektrischen Installationen keine Mängel aufweisen, erstellt er einen Sicherheitsnachweis. Je ein Exemplar dieses Sicherheitsnachweises geht an den Eigentümer und an die Netzbetreiberin.